Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen der KM Konsulta GmbH (inkl. PartnerInnen) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier ausgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2  Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die KM Konsulta GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3  Alle Vereinbarungen, die zwischen der KM Konsulta GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind im auftragsspezifischen Vertrag schriftlich festzulegen.

1.4 Werden Verträge mündlich geschlossen, so sind die hier aufgeführten Vertragsgrundlagen ebenfalls gültig. Der Auftraggeber wurde in diesem Fall auf die Vertragsgrundlagen (AGB’s) aufmerksam gemacht.

1.5 Die KM Konsulta GmbH behält sich das Recht vor Verträge abzubrechen, sofern vom Vertragspartner belegt gegen die moralischen Grundsätze der KM Konsulta GmbH vorgegangen wurde.

 

2 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Referenznennung

2.1 Jeder der KM Konsulta GmbH erteilte Auftrag unterliegt einem Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an die Idee der Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

2.3 Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der KM Konsulta GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder weiterverwendet werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die KM Konsulta GmbH, eine verhältnismässige Vertragsstrafe einzufordern.

2.4 Die KM Konsulta GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein beschränktes Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der KM Konsulta GmbH.

2.5 Das volle Urheberrecht mit all seinen Teilrechten geht erst nach einem «full-buyout» an den Auftraggeber über.

2.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.7 Die KM Konsulta GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden.

2.8 Die KM Konsulta GmbH ist berechtigt den Auftraggeber nebst Auftragsbeschreibung und unter Verwendung seines Logos im Rahmen eigener Werbung zu nennen.

2.9 Die KM Konsulta GmbH verrechnet Extern-Firmen im Falle einer Vertragsauflösung – beim Wunsch der Weiterverwendung von Bild, Video oder Textmaterial – jährlich einen der Dienstleistung entsprechenden Lizenz-Betrag. Ansonsten ist die Extern-Firma verpflichtet, das Vertragsobjekt soweit gehend anzupassen, dass darin keine lizenzrelevanten Teile mehr enthalten sind.

 

3 Vergütung

3.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages. Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die in der Regel zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden die Entwürfe oder Ideen in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt oder übernommen, ist die KM Konsulta GmbH berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung nachzufordern.

 

4 Sonderleistungen, Nebenkosten

4.1 Aufwände neben der vertraglich vereinbarten Leistung werden nach dem Unternehmensüblichen Stundensatz auf den Auftragsgeber übertragen.

4.2 Die KM Konsulta GmbH ist berechtig, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der KM Konsulta GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der KM Konsulta GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die KM Konsulta GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5 Fälligkeit der Vergütung und Abnahme

5.1 Soweit sich aus dem Dienstleistungsvertrag nichts anderes ergibt, wird die Vergütung der entsprechenden Dienstleistung nach Vertragsabschluss fällig (ausgenommen ABO-Beträge). Sie ist ohne Abzug zahlbar.

5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen, oder inhaltlichen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

5.3 Bei Zahlungsverzug verrechnet die KM Konsulta GmbH Verzugsgebühren in der Höhe von CHF 30.-. (gemäss OR, Art. 104)

5.4 Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 15 Tage. (Da Partner-Unternehmen)

 

6 Kommunikationskonzepte

6.1 Bei Aufträgen betreffend der Erarbeitung eines Kommunikationskonzepts, sind sämtliche Ausführungen der vorgeschlagenen Massnahmen vom Auftraggeber umzusetzen, sofern dies nicht vertraglich vereinbart und zur entsprechenden Vergütung entschädigt wurde.

6.2 Kommunikationskonzepte werden von der KM Konsulta GmbH nach den zeitgemässen Standards erstellt. Der Erfolg von den ausgewählten Kommunikationskanälen können im Voraus jedoch nicht genau vorhergesagt werden. Die KM Konsulta GmbH nimmt sich somit, für das Nichteintreffen des gewünschten Erfolges, aus der Verantwortung.

 

7 Web-Design

7.1 Die Laufzeiten von ABO-Verträgen sind grundsätzlich auf ein Jahr festgelegt. Es sei denn, es wurden schriftlich zusätzliche Vereinbarungen getroffen.

7.2 ABO-Verträge sind bis einen Monat vor Vertragsablauf kündbar. Ansonsten gehen sie wortlos in die neue Vertragsphase über.

7.3 ABO-Verträge können nur unter Einverständnis beider Vertragsparteien frühzeitig aufgelöst werden.

7.4  Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internet-Präsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Widrigenfalls ist die KM Konsulta GmbH berechtigt, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern oder die Seiten sofort zu löschen. die KM Konsulta GmbH übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht.

7.5  Vertragsverhältnis hat bei Server-Nutzungsverträgen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Leistungsbeginn. Es verlängert sich automatisch zum jeweiligen Endstichtag des laufenden Jahres um ein weiteres Jahr, um den reibungslosen Ablauf der Präsenz zu gewährleisten. Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsablauf kündbar.

 

8 ABOs

8.1 Die Laufzeiten von ABO-Verträgen sind grundsätzlich auf ein Jahr festgelegt. Es sei denn, es wurden schriftlich zusätzliche Vereinbarungen getroffen.

8.2 ABO-Verträge sind bis auf zwei Monate vor Vertragsablauf kündbar. Ansonsten gehen sie wortlos in die neue Vertragsphase über.

8.3 ABO-Verträge können nur unter Einverständnis beider Vertragsparteien frühzeitig aufgelöst werden.

8.4 Wird mit der KM Konsulta GmbH ein ABO abgeschlossen handelt diese im besten Wissen und Gewissen und kann für keine allfälligen Imageeinbussen oder sonstige Vorkommnisse zur Verantwortung gezogen werden. Weder in finanzieller noch in physischer Form.

 

9 Gewährleistung

9.1  Die KM Konsulta GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2  Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der KM Konsulta GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

 

10 Haftung

10.1  Die KM Konsulta GmbH haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die KM Konsulta GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.2  Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die KM Konsulta GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die KM Konsulta GmbH kein Auswahlverschulden trifft. Die KM Konsulta GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3  Sofern die KM Konsulta GmbH selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt die KM Konsulta GmbH hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von der KM Konsulta GmbH zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

10.4 Der Auftraggeber stellt die KM Konsulta GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die KM Konsulta GmbH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechnungsverfolgung.

10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemässe Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.6  Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Ideen entfällt jede Haftung von der KM Konsulta GmbH.

10.7  Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die KM Konsulta GmbH nicht.

10.8  Bei der Serverbereitstellung garantiert die KM Konsulta GmbH eine Verfügbarkeit von 99%, bezogen auf das Kalenderjahr. Die Haftung für Ansprüche aus der Unerreichbarkeit ist auf das Überlassungsentgelt beschränkt. Die KM Konsulta GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden oder mittelbare Schäden und Folgeschäden, es sei denn, die Schäden beruhen auf dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften. Die Sicherheit der Daten vor Abhörung und die damit verbundene Datenabschirmung kann nicht garantiert werden.

 

11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die KM Konsulta GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die KM Konsulta GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der KM Konsulta GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die KM Konsulta GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

12 Gerichtsstand – Erfüllungsort

12.1  Gerichtsstand und vertraglicher Erfüllungsort ist Bern

12.2  Auf alle Rechtsbeziehungen zur KM Konsulta GmbH findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Das internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

 

13 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertragsverhältnisses im Ganzen unberührt. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Fehlt eine gesetzliche Regelung, ist die unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die üblicherweise dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechend sind gegebenenfalls vorhandene Regelungslücken zu füllen.

Stand 07/2021